Nach oben Techn.Rules Rennmodus            

 

 

 

 

 

RACING - RULES  im RCW

 

Da kein Rennbetrieb auf Dauer ohne feste Regeln auskommt, hier die für den vom RCW organisierten Rennbetrieb geltenden Bestimmungen.

Der Rennbetrieb wird grundsätzlich in 3 Gruppen eingeteilt :

 

Group 1    :    Standard-/Serienfahrzeuge -  keine oder geringfügige Modifikationen lt. Ausschreibung zulässig

Group 2    :    Standard-/Serienfahrzeuge ohne Magnet-Haftwirkung - geringfügige Modifikationen lt. Ausschreibung zulässig

Group 3    :    Standard-/Serienfahrzeuge ohne Magnet-Haftwirkung - Tuning erlaubt, ggfs. Stahl-Chassis zugelassen

 

 

Rennleitung

Die Rennleitung ist allein entscheidungsbefugt. Die Rennleitung kann Sanktionen durch Rundenabzug und/oder Disqualifikationen aussprechen; dies gilt insbesondere bei unsportlichem Verhalten jeglicher Art und Weise.

 

Die Rennleitung ist berechtigt, ein Rennen bzw. einzelne Läufe von der Wertung auszuschließen, ggfs. neu festzusetzen, wenn Zeit- und/oder Rundenmessfehler festgestellt werden.

 

Die technischen Regeln gelten generell für den Rennbetrieb des RCW,  siehe > Technical Rules <

 

 

Technische Abnahme /  T-Car  /  parc fermé

Startberechtigt sind nur von der Rennleitung abgenommene Fahrzeuge [je Teilnehmer max. 2 Fahrzeuge, davon 1 Fahrzeug als T-Car].

Die Fahrzeuge sind zum Abnahmetermin vor dem Rennen geöffnet dem Rennleiter vorzustellen und unter Aufsicht zu verschließen.

Zur technischen Abnahme werden auch die Motoren gemessen - Abweichungen um mehr als 5 % vom Standardwert lassen keine Abnahme zu !

 

Abgenommene Fahrzeuge werden in den parc fermé genommen und dort ausschließlich von der Rennleitung verwaltet.

Nach einem Rennen sind die Fahrzeuge von der Bahn zu nehmen und wieder in den parc fermé einzustellen.

 

Unter Aufsicht der Rennleitung sind folgende Service-Arbeiten zwischen Rennläufen erlaubt :

Reifenreinigung, Richten der Schleifer vor einem Lauf sowie Servicearbeiten an einem beschädigten oder nicht einwandfrei laufenden Fahrzeug.

 

 

Disqualifikation :

Nicht abgenommene Fahrzeuge führen zur Disqualifikation, wie auch etwa festgestellte, nicht zugelassene Modifikationen an einem eingesetzten Fahrzeug auf Grund eines Protestes. Eine Disqualifikation führt zum Wertungsausschluß.

Ein Wechsel des Einsatzfahrzeugs (T-Car) während des Rennens ist zugelassen, wenn der Wechsel in der Boxengasse [Spur-Standplatz] stattfindet.

Defekte Fahrzeuge während eines Rennens, die nicht mehr zur Boxengasse fahren können, scheiden aus der Wertung für den Rennlauf aus.

 

 

Protestverfahren :

Der Rennkommissar oder Teilnehmer eines Rennens können gegen ein Fahrzeug ihres Laufs binnen 30 min. nach Rennende Protest einlegen.

Im Protestfall prüft die Rennkommission (bestehend aus zwei nicht betroffenen Fahrern, zu benennen durch die Rennleitung) das Fahrzeug auf Einhaltung der zugelassenen Modifikationen.

Protestgebühr : 2,00 € ist bei Einlegen des Protestes vom Protestierenden zu zahlen. Die Protestgebühr steht der Rennkommission zu.

Im Falle erfolgreichen Protestes trägt der disqualifizierte Fahrer die Protestkosten.

 

Diese Racing Rules gelten mit Veröffentlichung auf dieser Website - Änderungen, Ergänzungen bleiben vorbehalten !

Stand :  Januar 2008